ECHA-Verordnung über Biozidprodukte
Der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) bereitet die Stellungnahmen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Bezug auf verschiedene Verfahren im Rahmen der Verordnung über Biozidprodukte vor Stoffe, die vor dem 14. Mai 2000 auf dem Markt waren, werden als alte Wirkstoffe bezeichnet.
Während des Zulassungsverfahrens kann die bewertende zuständige Behörde zu dem Schluss kommen, dass der Wirkstoff die Kriterien für eine Substitution gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung über Biozidprodukte (BPR) erfüllt und somit ein potenzieller Substitutionskandidat ist. Ziel dieser Bestimmung ist es, Stoffe zu identifizieren, die besonders besorgniserregend für die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt sind, und sicherzustellen, dass diese Stoffe im Laufe der Zeit aus dem Verkehr gezogen werden und durch geeignetere Alternativen ersetzt werden. Der Ausschuss für Biozidprodukte der ECHA hat erstmals die Zulassung von Stoffen unterstützt, die die BPR-Ausschlusskriterien erfüllen.
Formaldehydabspaltende Biozide
Wassergemischte Metallbearbeitungsflüssigkeiten sind an Kontamination durch Bakterien und Pilze ausgesetzt, deren Kontrolle ein wesentlicher Bestandteil einer guten Pflege von Flüssigkeiten ist. Der Einsatz von Konservierungsmitteln sowohl in der Formulierung als auch in der tankseitigen Behandlung trägt wesentlich zum Schutz vor potenziell schädlichen Mikroben bei, die Gesundheitsprobleme für Arbeitnehmer verursachen können.
Ein großer Teil der heute auf dem Markt erhältlichen Bakterizide wird als formaldehydabspaltende Biozide eingestuft, das bedeutet, dass sie unter bestimmten Bedingungen geringe Mengen an Formaldehyd freisetzen – dies ist ihre Wirkungsweise in Gegenwart von Bakterien. Obwohl sie als Biozid wirksam sind, kann ihre Verwendung aufgrund möglicher Gesetzesänderungen eingeschränkt oder unvorteilhaft werden.
Die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) hat im Juni 2015 beschlossen, Formaldehyd als Karzinogen der Kategorie 1B H350 und Mutagen der Kategorie 2 zu klassifizieren.
Der Ausschuss für Risikobeurteilung der ECHA (RAC) hat außerdem vorgeschlagen, dass formaldehydabspaltende Biozide genauso wie Formaldehyd klassifiziert werden sollen, da Formaldehyd freigesetzt wird, wenn diese Stoffe unter günstigen Bedingungen (d. h. Wechselwirkung mit Mikroorganismen) in Kontakt kommen.
Der Ausschuss für Biozidprodukte der ECHA hat erstmals die Zulassung von Stoffen unterstützt, die die BPR-Ausschlusskriterien erfüllen und hat bis jetzt zwei formaldehydabspaltende Biozide (MBO und HPT) hervorgehoben und als Kandidaten für eine Substitution empfohlen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieser Vorschlag eine ganze Gruppe ähnlich wirkender Biozide betrifft, von denen es mindestens zehn gibt.
Das mögliche Ergebnis könnte daher dazu führen, dass eine ganze Gruppe von Wirkstoffen vom Markt genommen wird.
Während die Neuklassifizierung von Formaldehyd nicht angefochten wird, haben Hersteller von Bioziden und Metallbearbeitungsflüssigkeiten über eine „Interessengruppe für Formaldehyd-Biozide“ (Formaldehyde Biocide Interest Group, FABI) Bedenken geäußert. Ihr Hauptanliegen ist die rationale Begründung für die Anwendung der gleichen Klassifizierung von Formaldehyd auf Formaldehydabspalter und die geringe Menge an freiem Formaldehyd, die im konservierten Produkt erzeugt wird. Das Argument ist, dass es einfach nicht genügend Beweise dafür gibt, dass sie eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen.
Zeiträume
Trotz des Widerstands wird das erste formaldehydabspaltende Biozid im Dezember 2018 als Karzinogen der Kategorie 1B eingestuft. Es ist wahrscheinlich, dass alle anderen formaldehydabspaltenden Biozide bis 2025 Schritt für Schritt folgen werden.
Folgen
- Einige formaldehydhaltige Produkte können vom Markt genommen werden.
- Es können strengere Regeln für die Produktetiketten eingeführt werden.
- Zusätzliche Maßnahmen können erforderlich werden, um sicherzustellen, dass der Formaldehydgehalt in der Arbeitsatmosphäre innerhalb der zulässigen Werte liegt. Der Wissenschaftliche Ausschuss für Grenzwerte berufsbedingter Exposition (SCOEL) hat 300 ppb für Formaldehyd vorgeschlagen, und es ist sehr wahrscheinlich, dass die ECHA dem zustimmen wird. Es sollte jedoch erwähnt werden, dass die durchschnittliche Arbeitsplatzkonzentration bei der Verwendung von formaldehydabspaltenden Bioziden deutlich unter diesem Grenzwert liegt (ca. 50 ppb).
- Es besteht das Risiko, dass neu formulierte Metallbearbeitungsflüssigkeiten weniger effektiv und/oder teurer sind, da alternative Biozide und Methoden kostspieliger sind.
Reaktion
Es wird immer wahrscheinlicher, dass sich der Markt für Metallbearbeitungsflüssigkeiten vom Einsatz von Bioziden auf Formaldehydbasis abkehren wird. In einigen Fällen geschieht dies bereits, aber es ist wahrscheinlich, dass dieser Prozess im Laufe des Jahres 2018 beschleunigt wird.
Ein erhöhtes Bewusstsein und ein besseres Management des Zustands von wassermischbaren Metallbearbeitungsflüssigkeiten werden erforderlich sein, um die Auswirkungen eines Verlusts der Bioziden Wirksamkeit zu begrenzen. Es ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung, dass die derzeit eingesetzten Metallbearbeitungsflüssigkeiten die Anforderungen von COSHH 2002 weiterhin erfüllen.
Was können Nutzer von Metallbearbeitungsflüssigkeiten tun?
- Wenden Sie sich an Ihren Q8Oils-Vertreter.
- Überprüfen Sie alternative formaldehydfreie Produkte im Hinblick auf zukünftige Substitution.
Die Antwort von Q8Oils
Bei Q8Oils planen wir bereits für die vorgeschlagenen gesetzlichen Anforderungen und haben Produktreihen an formaldehydfreien, wassermischbaren Metallbearbeitungsflüssigkeiten entwickelt: Q8 Berlioz und Q8 Brunel.
Diese wurden sorgfältig mit innovativen Rohstoffen entwickelt, um eine optimale Biostabilität im Rahmen zukünftiger gesetzlicher Anforderungen zu gewährleisten.
Derzeit gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von formaldehydabspaltenden biozidhaltigen Produkten und sie erweisen sich weiterhin als äußerst effektiv im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Lebensdauer von wassermischbaren Metallbearbeitungsflüssigkeiten.
Q8Oils wird vorerst auch weiterhin Metallbearbeitungsflüssigkeiten anbieten, die formaldehydabspaltende Biozide enthalten.
Q8Oils ist aktives Mitglied der United Kingdom Lubricants Association (UKLA) und Schlüsselmitglied des Beratungsgremiums der HSE für das Management von Metallbearbeitungsflüssigkeiten. Wir werden den Fortschritt weiterhin verfolgen und sind bereit, alle vorgeschlagenen Gesetzesänderungen vollständig umzusetzen und uns an sie anzupassen. Wir sind auch weiterhin bestrebt, unsere Kunden auf dem Laufenden zu halten und sie bei der Anpassung an die Veränderungen zu unterstützen.